Gewerkschaft für Forstleute und im Forstbereich Tätige

13.06.2018

HOLZKRIMI BEENDET: Bundesgerichtshof sorgt für Rechtsfrieden im Wald

Mit seiner gestrigen Entscheidung zum Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg hinsichtlich der Vermarktung von Rohholz aus dem Privat- und Körperschaftswald, hat der Bundesgerichtshof den Rechtsfrieden in Deutschlands Wäldern wieder hergestellt: Die im Jahr 2008 gegenüber dem Bundeskartellamt gegebenen und von diesem für bindend erklärten Verpflichtungszusagen haben weiterhin vollumfängliche Gültigkeit. Die Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Bundeskartellamtes ist damit höchstrichterlich für rechtswidrig erklärt worden.

Der Bund Deutscher Forstleute begrüßt diese kluge und salomonische Entscheidung des BGH.

Nun muss zunächst die Begründung des Urteils abgewartet werden. Nach dessen Analyse kann dann ohne Zeitdruck entschieden werden, welche forstpolitischen oder organisatorischen Maßnahmen gegebenenfalls noch erforderlich sind.

 

 

  

20.03.2018
Aktionsbündnis für den Wald zum Gespräch im Ministerium                                    mit Staatssekretär Dr. Ralf-Peter Weber 

Inhalt des Gesprächs war die Personalsituation in der Forstverwaltung, insbesondere in den Betrieben LFB und LZW. Kritisiert wurde vor allem, dass bisher keine einzige zusätzliche Stelle in den Betrieben tatsächlich realisiert wurde. Die Wandlung befristeter Arbeitsverhältnisse oder die Ausschreibung von Leiharbeitsstellen ist nicht, die von der Politik festgelegte Erhöhung von 26 Stellen. Auch die zeitweilige Überlassung von 10 Stellen des LAU, ist alles andere als die zugesagten zusätzlichen Stellen.

Weiterer massive Kritik der Verbände wurde an der Art und Weise der Aufgabenkritik zu den Forstbetrieben geübt. Keine Beteiligung, die im März des vergangenen Jahres noch zugesichert wurde, noch eine Diskussion über die Ergebnisse. Die durch einen Erlass zur Kenntnis zu nehmenden Ergebnisse der Aufgabenkritik sind alles andere als ein demokratischer Beteiligungsprozess. Die Art und Weise und insbesondere die Ergebnisse sind Ausdruck eines willkürlichen, unprofessionellen Umganges mit den Betrieben und Forstverbänden.

Kritisiert wurde ebenfalls die fehlende Katastrophenrichtlinie, die eigentlich bereits fertig und abgestimmt war. Angesichts der Situation mit 4 Sturmereignissen in jüngster Zeit, kein Ruhmesblatt der Förderpolitik des Landes.

 

04.12.2017
Stellungnahme zum  Verordnungsentwurf der Landesverordnung                            über die NATURA-2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA)

Stellungnahme
Stellungnahme des BDF Sachsen-Anhalt e.V. im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf.pdf (275.53KB)
Stellungnahme
Stellungnahme des BDF Sachsen-Anhalt e.V. im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme zum Verordnungsentwurf.pdf (275.53KB)